Von Schulausfall, Herzlosigkeit, Amtsschikanen und Osterfeuern – Deutsche Zustände (6)

von Wolfgang Brauer

In meiner Gesamtschullehrerzeit in den 1990er-Jahren begegnete mir in einer großen Pause unsere Musiklehrerin, ein zierliches Persönchen, die zwischen Weinkrampf und Zornesausbruch schwankte wie ein Schilfrohr im Wind. Es stellte sich heraus, dass sie in der Folgestunde in die Turnhalle sollte, Sportunterricht in der 8. Klasse vertreten. Pädagogen wissen, das ist eine ziemlich sportliche Herausforderung. Es sei doch aber kein Sportlehrer krank, warf ich ein. Ja, aber Kollege X habe im Zweitfach Mathematik und müsse die wegen plötzlicher Erkrankung abwesende Kollegin Y in der 10 in Mathe vertreten. Mathe dürfe nicht ausfallen, wegen der Prüfungen in ein paar Wochen. Einige Eltern hätten mit Klage gedroht. Und wer macht nun Musik? Keiner, das fiele aus. Ich hab mir dann erzählen lassen, dass sie in ihrer Vertretungsstunde einen Ball in das halbwüchsige Rudel geworfen hatte und mit einer Trillerpfeife bewaffnet dafür sorgte, dass kein allzu großes Unheil passierte. Damit wurden Mathematik und Sport in diesem Fall für die Statistik „fachgerecht“ vertreten. Musik fiel aus.


„Doch wie’s da drin aussieht, geht niemand etwas an.“ (Fritz Löhner-Beda, „Das Land des Lächelns“ / 1912). Foto: W. Brauer (2011)

An diese Geschichte wurde ich erinnert, als das Thüringer Bildungsministerium dieser Tage die Herbsterhebung für das Schuljahr 2025/26 veröffentlichte. Ersatzlos fielen im Untersuchungszeitraum 9,2 % aller Unterrichtsstunden an den staatlichen Schulen des Bundeslandes aus, allein 13.643 Unterrichtsstunden wegen „nicht vorhandener Fachlehrer“. „Bei Zeugnissen, die für einen Schulabschluss oder Bewerbungen relevant sind, würden die Schulämter allerdings gezielt Maßnahmen ergreifen, um Benotungen in allen Fächern sicherzustellen“, zitiert die Ostthüringer Zeitung (OTZ) den Pressesprecher des Ministeriums. Der Form wird also Genüge getan. Was wirklich in den Köpfen drin ist, scheint nicht unbedingt zu interessieren. Das Bild ist in allen Bundesländern ähnlich. Nur die Ausreden unterscheiden sich. In Berlin werden gern das Wetter und „Infrastrukturprobleme“ (Verkehrsstreiks u.ä.) vorgeschoben. Der Unterrichtsausfall-Bericht der Senatsbildungsverwaltung 2024/2025 nennt aber für 57,8% alle Fälle „Krankheit, Kur, Mutterschutz“.

Dieser Bericht ist hinsichtlich der allgemein üblichen statistischen Verschönungspraxis aufschlussreich. Im genannten Schuljahr wären an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) 13,0% aller Stunden (Gymnasien 12,4%) ausgefallen. Eine erhebliche Quote! Davon konnten an den ISS 9,4% vertreten werden, der gleiche Wert traf auf die Gymnasien zu. Die statistische Ausfallquote betrug demnach für die ISS 3,6%, für die Gymnasien 3,0. Nur: „Unterrichtsausfall und Angaben zum Vertretungsanfall, Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall werden nicht nach einzelnen Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen oder Klassen erhoben. Eine derart kleinteilige Differenzierung in der zentralen statistischen Erhebung ist weder mit einem Erkenntnisgewinn in der gesamtstädtischen Steuerung noch für die einzelnen Schulleitungen verbunden […].“ Das sagt jedenfalls der Senat. 42,2% der Vertretungsfälle wurden durch Aufhebung von Teilungsunterricht und Zusammenlegungen (von Klassen) „gestemmt“. Letzteres ist an Grundschulen beliebt: Da ist mit 15% der Ausfall am höchsten, vertreten werden aber 12,2%.

Was am Ende herauskommt, kann man in den internationalen Bildungsvergleichsstudien lesen. Zum Schuljahresstart 2025/2026 waren in Berlin nur 16% der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer voll ausgebildete Lehrkräfte. Eine (Personal-)Vertretungsreserve gibt es in Berlin übrigens nicht. Den Schulen stehen zum Ausgleich kurzfristiger Unterrichtsausfälle 3% ihres Personalbudgets zur Verfügung. Damit können sie dann Leute suchen und stundenweise einstellen. Friss Vogel oder stirb, nennt man dieses Prinzip.

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Osterbrunnen in Lehesten (Lkr. Saalfeld-Rudolstadt). Das Nachfolgende spielte sich NICHT hier ab. Foto: W. Brauer (2025)

Aufmerksame Bürger lotsten am Gründonnerstag 2026 die Beamten der Polizeiinspektion Schleiz zu einem seit längerem leerstehenden Gebäude am Rande einer Ortschaft des thüringischen Oberlandes. Zu der Bruchbude hätten sich drei Personen unbefugt Zutritt verschafft und hielten sich bereits längere Zeit dort auf. Die Polizei fand eine Frau und zwei Männer in erbärmlichem Zustand vor, die sich als polnische Staatsbürger ausweisen konnten. Das Gebäude war nicht beheizbar. Zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes bewegten sich die Temperaturen im Schiefergebirge in der Nacht unter dem Gefrierpunkt. An Bargeld verfügten die drei über eine Summe von 35 Cent. Sie waren vor Ort im Auftrag einer deutschen Leiharbeitsfirma beschäftigt gewesen. „Nach Unstimmigkeiten auf einer Baustelle“ – so die OTZ – seien sie von der Baustelle verwiesen worden. Angemessenen Lohn hätten sie nicht erhalten.

Immerhin haben die Polizisten die drei in eine Notaufnahmeeinrichtung geschafft. Allerdings wird jetzt gegen sie wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ermittelt. Von einem juristischen Vorgehen gegen die beteiligten Firmen und den Bauherren ist bis dato nichts bekannt. Unbefugtes Betreten von Gebäuden ist in Deutschland strafbar.

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Wo sich die nächste Geschichte abspielt, sage ich nicht. In der Gegend habe ich von der Großmutter ein Gärtchen geerbt. Wie in jedem ordentlichen Garten gehört dazu natürlich ein Komposthaufen. Jetzt fürchte ich eine Anzeige wegen des Betreibens einer risikobehafteten Anlage.
In derselben Gegend machte nämlich vor kurzem ein Gärtnereibetreiber seinem Unmut in der lokalen Presse Luft. Auf seinem Firmengelände lagert er etwa 300 bis 400 m³ Baum- und Strauchschnitt. Regelmäßig erhält er Besuch von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Die kontrolliert die Einhaltung des gesetzlichen Pflichtabstandes zum nächsten Fließgewässer. Das ist ein Stück weg. Aber die Kontrolle der Einhaltung des 5-m-Abstandes gehört protokollarisch erfasst. Zudem erscheinen alle 14 Tage Mitarbeiter des Landratsamtes und messen anhand von Geruchsproben, ob da irgendwelche Grenzwerte überschritten sind.

Die Gartenpflegeabfälle auf die vom Landkreis an einen privaten Unternehmer vergebene Deponie zu schaffen, wird für den Gärtner zunehmend problematisch. Eine Strauchwurzel wird gebührenmäßig inzwischen als Hausmüll eingestuft. Ein Komposthaufen gilt als Bauschutt. Jeder Kleingärtner betreibt nach dieser Denke also eine (illegale!) Bauschuttdeponie. Des Gärtners öffentliches Herumräsonnieren kann möglicherweise Folgen haben, aber wohl nur für ihn… Der Landrat hat Gesprächsbereitschaft signalisiert. Derweil handelt sein Amt. Es teilte u.a. mit, dass bei solchen Lagerungen rechtzeitig eine Genehmigung einzuholen sei. Zudem könnten „Sickerkräfte“ entstehen, die nicht in den Boden gelangen sollten. Diese Umstände würden von der Umweltschutzbehörde „ernst genommen und geprüft“, meldete die vom Gärtner eingeschaltete Lokalzeitung.

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Die vertrackte Neigung von uns Deutschen zum Feuer. Hexenverbrennung in Derneburg (Derenburg) am Harz 1555 (Nürnberger Holzschnitt). Foto: Sammlung W. Brauer

Oster- und andere „Brauchtumsfeuer“ setzten jährlich in Deutschland rund 1200 Tonnen Feinstaub frei. Das ist etwas mehr als die verpönten Silvesterfeuerwerke verursachen. So teilt es jedenfalls das Bundesumweltamt mit – und gab zugleich Entwarnung: Zur Überschreitung der Grenzwerte komme es in der Regel aber nicht. Das hinderte die taz und einige lokale Postillen allerdings nicht, bereits zu den Osterfeiertagen im vergangenen Jahr vor einem „problematischen Brauch“ zu warnen. Andere zogen jetzt nach. Die Märkische Allgemeine Zeitung („MAZ“) holte ein Interview mit dem „Wetterexperten“ (MAZ) Jörg Kachelmann aus dem – hoffentlich digitalen, im realen lauert der Feinstaub – Archiv, in dem dieser ein Ende der fröhlichen Feuer fordert. Die seien eine der „schlimmsten Feinstaubquellen und klimaschädlicher als das Verbrennen riesiger Mengen Schweröl“ (MAZ). Auch in diesem Jahr schlug das Göttinger Tageblatt die Abschaffung des Osterfeuers vor. Das Blatt steht damit nicht allein da. Dass die Feuer an einigen Orten in Deutschland abgesagt werden mussten, hatte allerdings mit Waldbrandgefahren zu tun.

Ich bin mir aber sicher, in einigen Bundesländern liegen bereits diverse Verbotsverfügungen in den Schubladen. Das Problem sind nur die anderen „Brauchtumsfeuer“, die nicht weniger Rauch in die Luft pusten. Die Feuer zur Walpurgisnacht (30. April zum 1. Mai) zum Beispiel – für Ökos, Linke und Feminist*innen sind die tabu, seit sie eine frauenrechtliche Aufwertung erfuhren. Die Johannisfeuer (Johannistag ist der 24. Juni) hingegen haben einen gemischt-traditionellen Hintergrund, der sie auch (fast) unangreifbar macht. Der christliche Johannistag erinnert an Johannis den Täufer, dessen Geburtstag der 24. Juni ist. Clevere Brauchtumsaktivisten haben den aber schon vor Jahrhunderten mit dem heidnisch-gemanischen Sonnenwendfest (zwischen 20. und 22. Juni) zusammengelegt, so dass durch alle konservativen bis hin zu den esoterischen Kreisen ein Aufschrei durch das Land ginge, legte jemand die Verbotspranke auf die Johannisfeuer. Brauchtum ist Heimat – nicht umsonst gibt es Heimatschutzministerien!

Aber seit den diesjährigen Ostertagen haben wir im wahrsten Sinne des Wortes Ablenkungsfeuer. Durch österliche Dampflokfahrten gerieten einige Bahndämme in Brand. Darüber muss man reden. Wenn solch törichter Leichtsinn – Dampflokomotiven, eine englische Erfindung! – schon nicht zu verbieten ist, dann kann man doch immerhin eine gepfefferte „Brandschutzgebühr“ auf jede dieser Fahrten legen.


Solch gefährliches Zündlertum ist gottlob vorbei! Foto: W. Brauer (1964)

Ein Kommentar

  1. Wenn ich das erste Bild von der Schule mit den zerdepperten roten Scheiben sehe, bekomme ich richtig ein schlechtes Gewissen. Nein, ich war es nicht, aber ich war dabei. Als wir die Schule nagelneu und ganz frisch zur Jahreswende 79/80 bezogen, haben wir Schüler unsere Stühle und Bänke während einer Unterrichtsstunde selbst von der nahegelegenen Sammelschule rüber getragen. Wir sind mehrmals mit den Möbel bewaffnet durch das Akazienwäldchen gezogen. Eigentlich sollte man meinen, dass damit die Verbindung zur Schule eng genug sein sollte, um auf Vandalismus zu verzichten. Leider war der Schulhof noch nicht gebaut. Wir hatten eine kleine Fläche mit großen scharfkantigen Kieselsteinen, eingerahmt von einem wunderschönen Jägerzaun. Es war verboten Steine und Schneebälle zu werfen, leider hielten sich nicht alle dran. Hinter dem Glas kam dann das Kamelit zum Vorschein.
    Immerhin haben die Bauherren daraus gelernt und die nächste nagelneue, ganz frische Schule, die wir bezogen haben, bekam keine Glasfassade mehr.

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