Vor 50 starb der Schriftsteller, Sachbuchautor, und Anwalt für die Gerechtigkeit Frank Arnau. Nach den gängigen bundesrepublikanischen Lexika war Arnau Publizist und Schriftsteller, der insbesondere durch Kriminalromane und Novellen bekannt wurde. Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. Er hat ein Zeitalter besichtigt.
von Frank-Rainer Schurich

Frank Arnau um 1974. Foto: Archiv Schurich
Die Sicht auf die Welt nahm ihren Anfang am 9. März 1894, als Frank Arnau im Orientexpress auf der Fahrt von Konstantinopel nach Genf, drei Wochen vor dem erwarteten Termin, als Sohn eines Genfer Hoteliers und einer Züricher Patriziertochter geboren wurde. Damit war fast vorgezeichnet, dass er sich dem Kriminalfache widmen wird. Mit fünf Jahren überreichte er anlässlich einer Jagd- und Geweihausstellung Kaiser Franz Joseph I. aufgeregt einen Blumenstrauß und verletzte dabei die Regeln der spanischen Hofetikette: Er betröpfelte die Lackschuhe des Monarchen, weil er zuvor noch Limonade getrunken hatte. Später wird sich Frank Arnau gesellschaftskritisch engagieren.
Er versuchte sich im Hotelfach und brachte es zum Hilfsbarkeeper. Sein erster Artikel erschien 1910, sein erstes Buch (hundert sollen es werden) 1911. Seit 1912 arbeitete er als Polizeireporter; es folgten erste Bühnenstücke, Romane, Interviews und Reisereportagen. Er studierte römisches Recht, Physik, Chemie, Medizin und Psychiatrie und nutzte jede Stunde, um sich in Kriminalistik, Kriminologie und Gerichtsmedizin weiterzubilden. Als Korrespondent mehrerer Zeitungen erlebte er die Rätetage in München und interviewte den Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der ihm neben seiner schweizerischen Staatsbürgerschaft die deutsche verlieh. Bis 1933 lebte er in Frankfurt am Main und in Berlin als Polizei- und Gerichtsberichterstatter, Drehbuchautor, Kriminalschriftsteller, Werbechef einer Autofirma und als Berater von Konzernvorständen. Seine Romane „Der geschlossene Ring“ (gegen die Todesstrafe), „Gesetz, das tötet“ (gegen den § 218) und „Stahl und Blut“ (gegen die Großindustrie, für die er arbeitete) wurden, wie er später selbst schrieb, „ideelle und materielle Erfolge“. Als er öffentlich machte, dass Hermann Göring jahrelang von einer bayerischen Automobilfabrik für die Zuführung von Heeresaufträgen Bestechungsgelder (23.840 Reichsmark) erhalten hat, musste er Deutschland verlassen. Er stand auf der derselben Liste, die Albert Einstein, Johannes R. Becher, Oskar Maria Graf und Max Seydewitz die deutsche Staatsbürgerschaft absprach.

Wiener Sonn- und Montagszeitung vom 23. Oktober 1933: Morddrohungen gegen Frank Arnau. Foto: Archiv Schurich
Sein Roman „Die braune Pest“(erschienen 1934) war eine aufsehenerregende Abrechnung mit dem Nationalsozialismus und eine Offenlegung seiner sozialökonomischen Wurzeln sowie der unheilbringenden Allianz von Großkapital und Naziregime. Die Gestapo suchte den verhassten Arnau noch im Exil, zunächst in Frankreich, Spanien, der Schweiz und in England, ab 1939 in Rio de Janeiro, aber sie konnte seiner nicht habhaft werden.
1955 kehrte Frank Arnau nach Deutschland zurück. Beim stern hielt er es ein Jahr lang aus. Er wurde Präsident der Deutschen Liga für Menschenrechte, mit der Namen wie Hellmut von Gerlach, E. J. Gumbel und Carl von Ossietzky verbunden sind, und der Aktion „Januar 68“. Nach seinem Auftreten auf einer Veranstaltung anlässlich des 35. Jahrestages der faschistischen Machtergreifung am 31. Januar 1968 im Münchener Deutschen Museum, auf der der aufrechte Antifaschist Frank Arnau – „solange es noch Zeit ist“ – zum Widerstand in einem Land, in dem Nazigrößen und KZ-Baumeister in führenden Stellungen saßen, aufrief, erhielt er 37 anonyme Telefonanrufe, in denen er mehrfach mit dem Tode bedroht wurde. Er, der weder Kommunist noch Jude war, wurde als „Kommunistenschwein“ und „Judensau“ beschimpft. Das veranlasste Frank Arnau, Deutschland 1970 endgültig zu verlassen und in seine Heimat nach Bissone im Schweizer Kanton Tessin überzusiedeln. Er starb vor fünfzig Jahren am 11. Februar 1976 in München.
Seine Sachbücher „Das Auges des Gesetzes: Macht und Ohnmacht der Kriminalpolizei“, „Jenseits der Gesetze. Kriminalität von den biblischen Anfängen bis zur Gegenwart“ und vor allem „Die Straf-Unrechtspflege in der Bundesrepublik“ (1967 im Verlag Kurt Desch) dürften heute schon als berühmt gelten. Arnau, der die Begriffe der „Straf-Unrechtspflege“ und „Strafprozessunordnung“ in die Literatur einführte, schlug der Hass der Staatsdiener entgegen, deren Tätigkeit er in seinen Büchern schonungslos analysierte. Aber kein Staatsanwalt, kein Richter und kein Polizeibeamter hatte es je gewagt, gerichtliche Schritte gegen den mutigen Kritiker einzuleiten. Man rächte sich trotzdem: Das Buch über die Strafunrechtspflege durfte, wie Frank Arnau 1968 anlässlich der Verleihung des Doktors honoris causa der Humboldt-Universität zu Berlin mitteilte, in der BRD nicht mehr vertrieben werden.
Buchcover „Die Straf-Unrechtspflege in der Bundesrepublik“, Verlag Kurt Desch, München 1967; daneben: Verleihung der Ehrendoktorwürde an Frank Arnau (ganz rechts im Bild) am 4. März 1967 durch den Direktor des Institutes für Kriminalistik, Prof. Dr. Ehrenfried Stelzer (vor Stelzer Prof. Dr. Otto Prokop). Fotos: Archiv Schurich
Frank Arnau geht mit wissenschaftlicher Akribie ans Werk, beweist und belegt jeden Fall und lässt sich nicht von Emotionen, sondern von Fakten leiten. Er klagt die Strafjustiz an, die lieber schuldlos verurteilte Menschen hinter Gittern sitzen lässt, als in einem neuen Gerichtsverfahren durch Freispruch Staatsanwälte, Richter und somit die Strafjustiz selbst der Irrtumsanfälligkeit zu überführen, weil ein weit verbreitetes Attribut zahlreicher deutscher öffentlicher Ankläger und Strafrichter eine „megalomanische Überheblichkeit“ sei. Sein Ziel ist es, dokumentarisch zu beweisen, dass unter rechtsstaatlichem Justizgebaren mittels formal-juristischer Absicherungen elementare Menschenrechte fortgesetzt und ungestraft verletzt werden. Die Ursache dafür bringt Frank Arnau so auf den Punkt: „Der obrigkeitlichen Autorität leistet eine gehorsame Masse blind Gefolgschaft.“
Den milden Umgang der BRD-Strafjustiz mit Nazi-Tätern und die Tatsache, dass Juristen, die ihre Treue zu Hitlers Justizfarce in langen Jahren ihrer braunen Bewährung einwandfrei bewiesen haben, wieder zu Amt und Würden gelangt sind und „Recht“ sprechen, geißelt Frank Arnau, wenn sich nur die Möglichkeit dazu bietet.
Die Fehlurteile werden exemplarisch vorgeführt und wissenschaftlich seziert. Da alle mit Unrecht verbunden sind, gibt es für ihn kein herausragendes: „… auch blasseres Unrecht ist unerträglich“. In den meisten Fällen ist Frank Arnau selbst aktiv daran beteiligt, die Gerechtigkeit wiederherzustellen, z. B. im Fall Hans Hetzel, der 14 Jahre unschuldig wegen eines Mordes, den es überhaupt nicht gab, im Zuchthaus saß. Hetzel wandte sich aus der Zelle an die Institution Frank Arnau: „Wenn Sie nicht nur aus Wichtigtuerei gegen die Justiz wetteifern, sondern wirklich etwas zugunsten eines unschuldig verurteilten Menschen tun wollen, so nehmen Sie sich meiner an.“ Und Arnau (Schweiz) handelte. Gemeinsam mit anderen renommierten ausländischen Fachkollegen (Prof. Otto Prokop aus der DDR, Dr. Max Frei-Sulzer aus der Schweiz) gelang es, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, in dem Hans Hetzel (BRD) freigesprochen wurde.
Auch im Fall Hetzel wurde den Staatsanwälten und Strafrichtern zum Verhängnis, dass sie entweder keine oder nur rudimentäre Kenntnisse im Gesamtbereich der Kriminalistik und der Kriminologie hatten, einschließlich der so unendlich wichtigen Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen und von Sachverständigengutachten. Hans Hetzel wurde auf der Grundlage eines Fehlgutachtens von Prof. Albert Ponsold (Münster) verurteilt, der aus einer unbrauchbaren Amateurfotografie den Tathergang „rekonstruierte“.
Frank Arnau wollte wenigstens im Rahmen der noch bestehenden und verbliebenen Möglichkeiten dem weiteren Verfall und Missbrauch der rechtsstaatlichen Grundsätze entgegenwirken. Ihm war klar, dass grundlegende Umwälzungen notwendig sind: „Man kann die Zeiger einer Uhr anhalten, nicht die Zeit selbst.“ Wäre er noch unter uns, gäbe es angesichts des reichhaltigen Materials (auch in ostdeutschen Landen) sicher schon einen neuen Band der „Strafunrechtspflege“ – im Buchladen oder unter der Hand. Verfasser: Dr. h. c. Frank Arnau, Deputy Sheriff von Tennessee auf Lebenszeit.
„Er klagt die Strafjustiz an, die lieber schuldlos verurteilte Menschen hinter Gittern sitzen lässt, als in einem neuen Gerichtsverfahren durch Freispruch Staatsanwälte, Richter und somit die Strafjustiz selbst der Irrtumsanfälligkeit zu überführen, weil ein weit verbreitetes Attribut zahlreicher deutscher öffentlicher Ankläger und Strafrichter eine „megalomanische Überheblichkeit“ sei.“
Wie Recht Arnau doch hatte – bis heute, wie der bekannte „Fall“ aus Bayern beweist, in dem ein unschuldig Verurteilter jetzt mit 1,1 Millionen Euro für rund 20 Jahre Haft wahrlich „abgespeist“ wird. Die „einvernehmlich Einigung“ dazu ist nachvollziehbar; noch eimal 20 Jahre hätte er wohl nicht noch einmal ausgehalten.
Wir aber warten ab, was die neue deutsche Gesinnungsjustiz in den nächsten Jahren Abscheuliches hervorbringen wird. Da werden die heutigen, im Nachhinein stets als „rechtswidrig“ eingestuften Hausdurchsuchungen (incl. Beschlagnahmung privater Kommunikationsmittel und deren unrechtmäßiger Auswertung), gegen missliebige Meinungsäußerer, die nicht auf „Herrschaftslinie“ liegen, die sich nicht dem „Wahrheitsministerium“ beugen, nur ein Klacks sein.
Ein neuer Arnau wäre wirklich hilfreich. Danke, an ihn erinnert zu haben.