von Frank-Rainer Schurich
Roswitha W., Studentin der Physik an der Technischen Universität (TU) in Dresden im 4. Studienjahr, wollte am 9. November 1973, an einem Freitag, zu ihren Eltern nach Kleinmachnow fahren. Sie kam dort nie an.
Die Mutter erstattete am 17. November beim Volkspolizei-Kreisamt (VPKA) Potsdam, Abteilung Kriminalpolizei, eine Vermisstenanzeige. Ihre Tochter hatte ihr ein Telegramm geschickt, dass sie an diesem 9. November nach Kleinmachnow komme. Sie war wohl nur zweimal mit dem Zug gefahren, sonst fuhr sie immer per Anhalter, meist bis Berlin. Da Roswitha nicht kam, schickte die Mutter einen Brief an ihre Dresdener Adresse, in dem sie nachfragte, was denn passiert wäre.

Die vermisste Roswitha W.
Am 16. November hatte die Mutter ein beunruhigendes Telegramm aus Dresden erhalten. Darin schrieb eine Mitstudentin, dass die Tochter nach Hause fahren wollte, aber bisher nicht zurückgekommen sei. Sie hatte daraufhin den Brief der Mutter geöffnet und nun dringend geraten, eine Vermisstenanzeige bei der Volkspolizei zu erstatten.
Die ersten Ermittlungen ergaben, dass Roswitha W. an jenem 9. November bis 16.15 Uhr an einer Vorlesung teilnahm. Ihre Reisetasche hatte sie schon mitgenommen, war reisefertig bekleidet und hatte u. a. Studienunterlagen und Schmutzwäsche, so eine Mitbewohnerin, eingepackt. Um 16.21 Uhr bestieg sie mit einem anderen Studenten die Straßenbahn Linie 5. Dieser Zeuge bestätigte, dass sie per Anhalter, am besten bis Berlin, nach Hause fahren wolle. Wenn dies nicht klappen sollte, würde sie den Zug um 19.00 Uhr nehmen. Einige Stationen später stieg der Mitstudent aus. Bekannt wurde auch, dass sie immer in der Hansastraße versuchte, eine Mitfahrgelegenheit zu bekommen.
Umfangreiche polizeiliche Maßnahmen liefen umgehend an. Zur Erlangung von Hinweisen gab es nicht nur in Veröffentlichungen des Sachverhaltes mit Lichtbild in der Universitätszeitung in Dresden und der dortigen Bezirkspresse, sondern auch Fahndungsaufrufe im Bezirk Cottbus und Potsdam. Im Bereich der TU wurden 50 Aushänge mit Lichtbild angebracht. Alles ohne Ergebnisse; die Vermisste blieb unauffindbar.
Am 5. März 1976, wieder ein Freitag, erschien in den Abendstunden der Bürger Berndt in Nickritz (nicht weit südlich von Riesa) bei der Bürgermeisterin und meldete, dass eine junge Frau in seiner Wohnung erschienen sei. Sie sagte, sie sei von einem PKW-Fahrer, mit dessen Auto sie per Anhalter mitgefahren war, vergewaltigt worden. Und sie roch nach Äther. Im Krankenhaus Riesa berichtete Ines K., zwanzig Jahre alt, Studentin an der Ingenieurschule „Rudolf Diesel“ in Meißen, von ihrem tragischen Erlebnis. Sie hatte sich gegen 19.20 Uhr zur Tankstelle in Meißen begeben, um per Anhalter nach Riesa zu fahren; sie wollte ihren Freund treffen.
Sie hielt einen Trabant 601 Kombi an, und der nette, etwa vierzigjährige Fahrer versprach, sie nach Strehla (nordwestlich von Riesa) zu bringen. Sie stieg ein, nahm auf dem Beifahrersitz Platz und die Fahrt ging los. Ines K. konnte feststellen, dass sich anstelle der hinteren Sitze ein großer Schrankkoffer, ein Kasten, befand, der fast den ganzen Rückraum einnahm. Kurz vor dem Ortseingang Strehla hielt der Mann am rechten Straßenrand an, würgte sie am Hals und drückte ihr einen mit Äther getränkten Lappen ins Gesicht, woraufhin Ines K. das Bewusstsein verlor.
Als sie wieder zu sich gekommen war, befand sie sich gefesselt in diesem Kasten. Sie versuchte, den Deckel zu öffnen, aber der Mann hinderte sie daran. In Riesa hielt er an und bedrohte sie.

An dieser Stelle (Ortseingang von Riesa vor PGH „Frischer Wind“) hielt der Fahrer kurz an, da Ines K. wieder zu Bewusstsein kam. Hier drohte er ihr: „Du Biest, wenn du jetzt nicht ruhig bist, dann ersteche oder erwürge ich dich, und das ist kein schöner Tod.“
Der Mann war bestrebt, so schnell wie möglich die Hauptstraße in Riesa zu verlassen, und fuhr nun die Straße nach Nickritz. Zwischenzeitlich war es der jungen Frau gelungen, durch Aneinanderpressen der Handflächen den Riemen zu zerreißen und die Füße aus den Stiefeln, über die die Fußfesseln gelegt waren, zu ziehen. In Nickritz musste der Fahrer eine Kurve durchfahren und wegen der Enge der Straße kurz anhalten. Ines K. gelang es, sich aus dem Schrankkoffer zu befreien, die hintere Tür des Autos zu öffnen und bei der Anfahrt aus dem Auto herauszuspringen. Sie rannte die Straße zurück und klopfte hilfesuchend am Wohnhaus des Zeugen Berndt ans Fenster. Der ließ sie sofort hinein.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus Riesa wurde bei der Geschädigten u. a. eine blutende Verletzung im Genitalbereich, striemenartige Hautrötungen mit Kratzspuren und Unterblutungen im Genick festgestellt. Außerdem waren am Mund Spuren von Heftpflaster und Äthergeruch wahrnehmbar. Durch das Verbringen in dem geschlossenen Schrankkoffer war zudem für sie eine lebensbedrohliche Situation entstanden.

Fluchtrichtung der geschädigten Ines K. Im Hintergrund das Grundstück des Zeugen Berndt, wo sie um Hilfe bat.
Das polizeiliche Kennzeichen und die Farbe des PKW (sie soll aber hell gewesen sein) hatte sich Ines K. nicht gemerkt. Sie gab aber folgende Personenbeschreibung des Täters: kräftige Gestalt, dunkelblondes volles wellig nach hinten gekämmtes Haar, bis zu den Ohren reichende volle Koteletten, rundes volles Gesicht, Hände und Gesicht schätzte sie als „fleischig“ ein. Er hatte eine auffallend hell klingende Stimme und sprach mit sächsischem Akzent. Bekleidet war er mit einem hellen Übergangsmantel mit Gürtel.

Heckansicht des PKW Trabant Kombi 601, polizeiliches Kennzeichen RO 52-68, bei aufgeklappter Tür und mit Schrankkoffer.
Der Halter des Trabant Kombi 601 konnte auch deshalb sehr schnell ausfindig gemacht werden, weil der Täter, Hans-Georg S., geboren 1937 in Berlin, wohnhaft in Radebeul, gleich in die Offensive gegangen war. Zu seiner Verteidigungs- und Vertuschungsstrategie gehörte, dass er am 6. März, also einen Tag nach dem Verbrechen, eine Strafanzeige gegen Ines K. erstattete. Er behauptete, dass sie ihm die Brieftasche und einen Scheck sowie 50 Mark der DDR entwendet hatte. Sie habe ihm den Geschlechtsverkehr angeboten, er habe aber abgelehnt. Noch in der Gegenüberstellung am 7. März leugnete er den wahren Tathergang. Später war er aber geständig und erklärte vor Gericht, dass er die Anzeige gegen die Geschädigte nur erstattete, um zu erreichen, dass Aussage gegen Aussage steht. Er glaubte sich der jungen Zeugin gegenüber bei den Ermittlungsorganen im Vorteil.

Zustand der Bodengruppe nach Entfernen des Beifahrersitzes. Bei dem Mord an Roswitha W. fehlte er auch.
Hans-Georg S. wurde verhaftet und am 7. März 1976 in Dresden in Untersuchungshaft genommen. Zur Person wurde aufgeklärt, dass er nach dem Abschluss der Erweiterten Oberschule an der Martin-Luther-Universität Halle Germanistik und Anglistik studierte hatte. Sein Staatsexamen als Lehrer der Klassen 5 bis 12 legte er 1961 erfolgreich ab. Von 1961 bis 1967 arbeitete er als Fachlehrer an der Betriebsberufsschule des VEB RAFENA-Werke in Radeberg; dann wechselte er zur TU Dresden, wo er zunächst als Lektor tätig war, später als Lehrer im Hochschuldienst Deutsch und Englisch unterrichtete. Er wurde sogar mit der Pestalozzi-Medaille in Bronze ausgezeichnet.
Hans-Georg S. heiratete 1961. Mit seiner Frau Hermine hatte er zwei Kinder. Zwischen den Ehegatten traten erhebliche Unstimmigkeiten nicht nur bei der Erziehung der Kinder auf, sondern auch auf sexuellem Gebiet. Hermine wandte sich 1971 einem anderen Mann zu und ging mit diesem ein intimes Verhältnis ein. Der nunmehr Beschuldigte fand Briefe dieses Mannes an seine Frau und forderte, dass sie diese Beziehung sofort beendet. Das wollte sie aber keinesfalls. Bei den Auseinandersetzungen war der Beschuldigte gegenüber seiner Frau gewalttätig geworden und hatte mehrfach den Geschlechtsverkehr erzwungen. Am 30. Januar 1972 schlug er seine Frau und drückte ihr Nase und Mund zu. Danach führte er zweimal den Geschlechtsverkehr durch.
Am 7. Mai 1972, drei Tage nach Einreichung der Scheidungsklage durch Hans-Georg S., betrat früh er das Wohnzimmer, in dem seine Frau schlief. Er hatte mehrere Lederriemen bei sich. Er zog ihr das Nachthemd aus und fesselte sie mit den Riemen an Händen und Füßen; nach Lockerung der Fußfesseln schlief er mit ihr gegen ihren Willen. Er beließ sie drei oder vier Stunden in diesem beklagenswerten Zustand, um noch einmal mit ihr zu verkehren. Zeitweilig hielt er ihr Mund und Nase zu und würgte sie am Hals. Dann wollte er ihr mit einem Rohrstock über die Fingernägel schlagen. Seine Frau wehrte sich. Während diesen ganzen Misshandlungen äußerte er: „Jetzt will ich dir mal zeigen, was Todesangst ist.“
Nach diesen Attacken zog die Ehefrau noch am gleichen Tage aus der Wohnung aus. Die Ehe wurde am 15. Februar 1973 geschieden. Im Ehescheidungsverfahren des Kreisgerichts Dresden-Land wies er alle Anschuldigungen seiner Frau bezüglich der Fesselung und des gewalttätigen sexuellen Missbrauchs mit konstanter Hartnäckigkeit zurück. Er stellte ihre Aussagen als Schutzbehauptungen und als vollkommen unmöglich und unwahr hin. So verwundert es nicht, dass die beiden Kinder dem Angeklagten zugesprochen wurden, da sie von ihm angeblich in Abneigung gegen die Mutter erzogen worden waren.
Nun war die Frau, die er nach Belieben quälen und vergewaltigen konnte, nicht mehr da, und er suchte Ersatz. Im Herbst 1973 schritt er zur Tat. Bei mehreren Fahrten nahm er, immer Lederriemen zur Fesselung an Bord, junge Frauen per Anhalter mit. Er nahm aber zunächst von seinem Vorhaben Abstand.
Am Freitag, dem 9. November 1973, fuhr S. nach Dienstschluss mit seinem PKW die Hansastraße in Dresden Richtung Autobahn, um eine junge Frau aufzunehmen. Er hatte wieder Lederriemen an Bord, diesmal auch Äther. Das Opfer war Roswitha W., die per Anhalter nach Kleinmachnow zu ihren Eltern fahren wollte. Sie wollte mit dem Unbekannten nach Berlin fahren, was dieser auch versprach. Sie setzte sich ins Auto und nahm auf der hinteren Sitzbank Platz, weil der Beifahrersitz ausgebaut war. Sie unterhielten sich einseitig, denn nur Roswitha W. erzählte von ihrem Studium an der TU Dresden, von ihren Eltern und ihren Lebensplänen. Nach einem Tankstopp in Freienhufen, schon im Kreis Senftenberg im Bezirk Cottbus, wurde die Fahrt in Richtung Berlin fortgesetzt.
An der Autobahnabfahrt Golßen verließ S. die Autobahn und hielt kurze Zeit später an. In großer sexueller Erregung stieg er aus und ging in einem angrenzenden Wald austreten. Als er zurückkehrte, wurde er sofort gegen die junge Frau gewalttätig. Mit seinem Körpergewicht drückt er sie auf die Rückbank nieder und versuchte, sie mit den Lederriemen zu fesseln, was zunächst wegen der großen Gegenwehr aber misslang. Nun würgte er sie und drückte ihr einen mit Äther getränkten Lappen auf das Gesicht, woraufhin Roswitha W. das Bewusstsein verlor.
S. fesselte sie an den Händen. Als ein Auto aus der Gegenrichtung vorbeikam, fuhr er etwa einen Kilometer weiter auf der durch einen Wald führenden Straße von der Autobahn weg. Roswitha W. kam wieder zu sich. Es gelang ihr, die Fesseln zu lösen. S. hielt sofort an, aber das Opfer konnte die rechte Tür öffnen, rannte die Straße in entgegengesetzter Richtung und rief um Hilfe. S. rannte ihr nach und holte sie nach ca. 20 Metern ein. Er riss sie trotz erheblicher Gegenwehr zu Boden, fasste sie mit beiden Händen am Hals und drückte kräftig zu. Mehrfach hob er dabei ihren Kopf in die Höhe und schlug ihn auf die Straße, der Kopf von Roswitha W. blutete stark. Die ungeheure Gewaltanwendung setzte er solange fort, bis sie bewegungslos liegenblieb. Dann hörte er auf und musste feststellen, dass sie tot war.
Sein Ziel, das Opfer zu vergewaltigen, hatte S. abermals nicht erreicht. Er trug die Leiche zu seinem Auto zurück, wickelte ihr ein Tuch um den blutenden Kopf. Bevor er sie in zwei Decken wickelte, prüfte er noch einmal, ob ihr Puls noch schlägt. Nein, sie war tot. Auf der Rückfahrt überlegte er, wie er die Leiche entsorgen könnte. Zunächst wollte er sie in der Gegend um Moritzburg in einen Teich werfen, aber er befürchtete, dass man sie unter Umständen auch ganz schnell finden könnte. So fasste er den Entschluss, die Leiche zu zerstückeln und in seinem häuslichen Ofen zu verbrennen.
Gegen Mitternacht kam er in Radebeul an. Vor seinem Wohnhaus vergewisserte er sich, ob er gesehen werden konnte. Das war nicht der Fall. Sodann trug er die in Decken gehüllte Leiche in seine Wohnung, in der die beiden Kinder schliefen. Er verschloss die Kinderzimmertür zum Arbeitszimmer, damit die Kinder nicht in andere Räumlichkeiten kommen konnten. Sie schliefen wohl fest und waren gefangen.
In der Küche und in den Öfen des Wohn- und Schlafzimmers machte er Feuer. Er zog das Opfer aus und zerstückelte die Leiche mit einem Hirschfänger. In den Öfen verbrannte er mehrere Leichenteile, Bekleidungsstücke und andere vom Opfer mitgeführte Gegenstände. Gegen 6.00 Uhr unterbrach er seine Beseitigungsaktion und wischte die Blutspuren mit Wasser weg. Den noch nicht verbrannten Rumpf legte er in einen Koffer und stellte diesen in das Schlafzimmer.

Das Arbeitszimmer von Hans-Georg S., rechts die Tür zum Kinderzimmer.
Seine Kinder hatten nichts mitbekommen. Sie standen auf, er schloss die Tür zu seinem Arbeitszimmer auf, und sie machten sich fertig für die Schule. Als sie das Haus verlassen hatten, setzte der Täter die Verbrennung der Leiche bis zum Mittag des 10. November 1973 fort. Den Rumpf zerteilte er mit dem Hirschfänger und einem Beil. In der Nacht vom 10. zum 11. November 1973 verbrannte er die restlichen Leichenteile, die Decke und den Koffer. Spurenbeseitigung hatte für ihn die oberste Priorität. Er verbrannte aber nicht alles; zwei gutaussehende Handtücher verwendete er später in seinem Haushalt. Am 12. November 1973 kaufte er neue Schonbezüge und eine neue Fußmatte für sein Auto.
Nach dem Mord an Roswitha W. unternahm S. über einen Zeitraum von zwei Jahren keine entsprechenden Fahrten mehr. Zudem liefen ja auch intensive Ermittlungen im Vermisstenfall von Roswitha W. Im Herbst 1975 war seine Angst verschwunden, und bei seinen Masturbationen stellte er sich immer vor, wie er ein junges Mädchen, das per Anhalter irgendwohin wollte, vergewaltigte. Seine Vorstellungen steigerten sich jetzt derart, dass er sich vornahm, danach zur Erhöhung und Aufrechterhaltung seiner Lust die Frau durch Erwürgen zu töten. Zu diesem Zweck stattete er sein Auto wieder mit Lederriemen und drei Flaschen Äther aus. Um ein Entkommen der betroffenen Frau zu verhindern, stellte er nun bei solchen Fahrten einen Schrankkoffer an die Stelle der Rücksitze.
Seit Ende 1975 hatte S. mehrere Fahrten unternommen, ohne Frauen in sein Auto aufnehmen zu können. Am 5. März 1976 war er wieder unterwegs. Sein Vorhaben gestaltete sich schwierig. In der Hansastraße stand keine „geeignete Person“, die mitwollte. So fuhr er die Autobahn in verschiedene Richtungen, ohne Erfolg. In Dresden-Altstadt verließ er die Autobahn und fuhr die Fernverkehrsstraße 6 in Richtung Meißen. Gegen 19.20 Uhr war er in Meißen; kurz vor der Tankstelle an der F 6 stand eine gut aussehende junge Frau, die per Anhalter nach Strehla, Kreis Riesa, fahren wollte. Sie winkte, und S. hielt an. Er versprach, sie nach Strehla zu bringen, und Ines K. stieg ein.
Was dann passierte, hatte Ines K. als Zeugin im Krankenhaus bereits ausgesagt. Es soll jetzt nur das berichtet werden, was in ihrer Aussage fehlte, da sie eine Zeitlang bewusstlos war. Nach ihrer Betäubung wendete S. das Auto und fuhr auf die nach Unterreußen führende Straße. Auf dieser Straße hielt S. das Auto an; er hob die bewusstlose Zeugin aus dem Auto und legte sie an den Straßenrand, zog ihr den Mantel aus und fesselte sie mit Lederriemen an Händen und Füßen. Dann klebte er drei Streifen Heftpflaster über den Mund. Er war sexuell sehr erregt und vergriff sich an ihr. Schließlich legte er sie in den Schrankkoffer und schloss den Deckel. Er wendete und fuhr in Richtung Riesa zurück.
Nachdem Ines K. geflüchtet war, suchte er sie eine Weile und fuhr schließlich nach Lindenau auf sein Wochenendgrundstück. Dort verbrannte er ihre Sachen und warf die nicht brennbaren Gegenstände so weg, so dass sie durch die Kriminalpolizei nicht ohne weiteres gefunden werden konnten.

Des Mörders Tasche: darin Äther, neue Lederriemen (A), alte, zerrissene Lederriemen (B) und Heftpflaster.
Das Bezirksgericht Dresden, 2. Senat, verhandelte am 22., 23., 28., 29. Juni und 3. Juli 1977 gegen Hans-Georg S. wegen Mordes. Die Rekonstruktion des Verbrechens an Roswitha W. vom 14. Januar 1977 durch die Kriminalpolizei wurde aufgezeichnet; der Film in der Hauptverhandlung gezeigt. Die nachfolgenden beiden Fotos stammen aus dieser Rekonstruktion.

Im Bild wird der Abstand vom Standort seines PKW bis zu der Stelle, wo Hans-Georg S. Roswitha W. tötete, dargestellt.

Hans-Georg S. trägt das Opfer zum PKW.
Schon vor der Kriminalpolizei hatte der jetzt Angeklagte verschiedene Versionen über den Tod von Roswitha K. entwickelt. Er wollte, dass die Anklage nicht Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge lautet. Dies wäre dann nicht so auf seine Kinder gefallen, und niemand hätte sagen können: „Dein Vater ist ein Mörder.“
Hans-Georg S. gestand die Taten, gestand die Taten teilweise, und widerrief je nach Tagesform. So stritt er mehrfach ab, Äther mitgenommen zu haben. Nach seinen mehrfachen Widerrufen hatte S. sich nicht etwa zur Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts und Tathergangs durchgerungen, sondern immer wieder neue Varianten der Tatbegehung angeboten. Auch in der Hauptverhandlung stellte der Angeklagte den Tathergang als einen Unglücksfall dar, an dem er objektiv unschuldig ist. Trotz dieser Darstellung hatte er die getötete Roswitha W. mit in seine Wohnung genommen und verbrannt. Als einzige Erklärung dafür findet S. immer wieder zu Äußerungen, dass man ihm wohl nicht geglaubt hätte, dass es ein Unfall gewesen sei.
Der Angeklagte, so das Gericht, musste Roswitha W. töten, weil sie ihm ja erzählt hatte, dass sie Studentin an der TU Dresden ist. Er musste also damit rechnen, dass er ihr an der Universität wieder begegnet und von ihr erkannt wird. Er musste auch damit rechnen, dass sie sein Auto detailliert beschreiben kann und sich das polizeiliche Kennzeichen gemerkt hat. Wenn sie dann mit Sicherheit eine Anzeige erstattet hätte, wäre seine Hochschulkarriere vorbei …
Der Angeklagte ist überdurchschnittlich intelligent. Jetzt war noch zu ermitteln, ob Hans-Georg S. für seine Handlungen strafrechtlich verantwortlich war. Gutachter waren Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans Szewczyk* der seit 1961 die Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie an der Charité der Humboldt-Universität zu Berlin leitete, und der forensische Psychiater Medizinalrat Doz. Dr. sc. med. Manfred Ochernal (Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin). Sie fanden nach eingehenden psychologischen und psychiatrischen Explorationen und Untersuchungen in ihrem kollektiven Gutachten heraus, dass sich alle erhobenen Befunde im Normenwert bewegen. Es gab keine anatomischen Besonderheiten, die einen Anhalt für das Vorliegen einer Geisteskrankheit geben oder die auf eine Geistesstörung hinweisen.
In Übereinstimmung mit den Gutachtern bejahte das Gericht die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Durch die Sachverständigen wurde begründet, dass die normabweisende Persönlichkeitsentwicklung nicht krankheitswertig war und auch die anderen Formen einer erheblichen Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit nicht vorliegen.
Dazu wurde in der Hauptverhandlung ergänzend ausgeführt, dass Hans-Georg S. ja unter Beweis gestellt hatte, dass er in der Lage ist, sich entsprechend zu steuern und von kriminellen Handlungen zu lassen. Er hatte einmal über einen längeren Zeitraum solche Fahrten nicht unternommen, hatte dann später wieder junge Frauen mitgenommen, ohne sadistische und sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. S. ist, so das Gericht, voll strafrechtlich für sein Handeln verantwortlich. Es ging ihm darum, Macht über die Frauen auszuüben, sich an ihrer Wehrlosigkeit zu weiden, sich auf diese Weise Lust zu verschaffen, um dann unter sadistischen Vorstellungen und Handlungen an ihnen Geschlechtsverkehr durchzuführen.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Hans-Georg S. wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Vorbereitung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und Missbrauch zu sexuellen Handlungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Ihm wurden die staatsbürgerlichen Rechte für dauernd aberkannt. Er wurde weiterhin verurteilt zum Schadensersatz an Ines K. in Höhe von 1.358,30 Mark der DDR. Der Schrankkoffer und der PKW Trabant Kombi 601, polizeiliches Kennzeichen RO 52-68, wurden eingezogen. Der Angeklagte hatte die Auslagen des Verfahrens zu tragen.
In der Begründung heißt es:
„Die Straftaten des Angeklagten sind einmal äußerst gefährliche Angriffe auf die Integrität und die Freiheit einer Frau zur sexuellen Selbstbestimmung und damit eine besonders schwere Missachtung der Persönlichkeit der Frau. Sie verstoßen des Weiteren gröblichst gegen die Beziehungen des sozialistischen Gemeinschaftslebens.
Darüber hinaus ist das Tatverhalten des Angeklagten ein sehr intensives, brutales und hinterhältiges Vorgehen gegen die Opfer gewesen. Obwohl er selbst Vater von zwei Kindern ist, war er bereit, das Leben junger Frauen nicht nur zu gefährden, sondern auch zu vernichten, nur um seinen sadistischen Neigungen haltlos nachzugeben. Sobald er sich wieder sicher glaubte, beging der Angeklagte wiederum abscheuliche Verbrechen, die Unsicherheit und Angst in der Bevölkerung auslösten.
Wie wenig Achtung der Angeklagte vor der Gesundheit und dem Leben anderer Frauen zeigte, ergibt sich aus der Art und Weise der Tatbegehung, der dabei angewandten Intensität, der verwendeten Mittel und der Kaltblütigkeit, mit der der Angeklagte die ahnungslosen Opfer missbrauchte, aber auch in welcher Weise er Spuren beseitigte, was bis zur Leichenzerstückelung und -verbrennung führte.
Über jede menschliche Regung sich hinwegsetzend, hat der Angeklagte das von diesen Frauen ihm entgegengebrachte Vertrauen missbraucht. Der Grad der Verantwortungslosigkeit und der strafrechtlichen Schuld ist außerordentlich hoch.“
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Der Verfasser dankt Remo Kroll für die fachliche Unterstützung. Alle Abbildungen stammen aus den Akten der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und des Bezirksgerichtes Dresden, 2. Senat – im Archiv des Verfassers. Die Namen von Opfern und Täter wurden aus persönlichkeitschutzrechtlichen Gründen verändert.
* Der erste Profiler (Fallanalytiker) der Welt: Bis heute hält sich in der Fachliteratur und in den Medien hartnäckig die Darstellung, dass das Profiling (die Fallanalyse) erstmalig in den USA erfolgreich angewendet wurde. Immerhin ist in Fachkreisen vor allen Dingen 2001 durch einen Aufsatz von Dr. med. Stefan Orlob vom Klinikum der Hansestadt Stralsund im Archiv für Kriminologie allgemein bekannt, dass der DDR-Psychiater Hans Szewczyk (1923-1994) das wahrscheinlich erste wissenschaftlich begründete Täterprofil der Welt im Fall des sadistischen Knabenmörders Erwin Hagedorn (Eberswalde 1969 und 1971) erarbeitete. Orlob schrieb: „Noch 1995 habe es weltweit weniger als 20 Profiler gegeben; deren Arbeit sei aber allgemein anerkannt (…) Allgemein wird das FBI als Ausgangspunkt dieser psychologisch untermauerten Ermittlungstechnik angesehen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen zehn Jahren erst sehr langsam vom Bundeskriminalamt auf die Landeskriminalämter ausgedehnt hat. Umso erstaunlicher erscheint es, dass Hans Szewczyk schon 1971 diese Methode erfolgreich angewandt hat.“ Vgl. Remo Kroll und Frank-Rainer Schurich: Serienmorde in der DDR II. Spezielle Motivlagen in der Kriminalpraxis, Verlag Dr. Köster, Berlin 2019.